Angebotsbedingungen
Diese Seite beschreibt, unter welchen Bedingungen die infofeld GmbH die kostenfreie technische Vorbereitung eines Fördervorhabens anbietet. Sie ist kein Vertragsangebot und begründet keinen Anspruch auf eine Leistung. Über Förderfähigkeit, Förderhöhe und Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle.
1 · Gegenstand der kostenfreien Vorbereitung
Für Unternehmen, die ein individuelles KI-Vorhaben planen, erstellen wir eine technische Vorhabenbeschreibung von in der Regel vier bis sechs Seiten sowie ein inhaltlich dazu passendes Angebot. Die Beschreibung umfasst Ausgangslage, geplante Lösung, Architektur und Datenflüsse, Innovationsgehalt und Neuheitsgrad mit Abgrenzung gegenüber marktverfügbaren Produkten, Arbeitspakete, eine Kostenaufstellung nach förderfähigen Positionen sowie die erwartete betriebliche Wirkung. Sie können dieses Dokument als eigene Darstellung in Ihren Antrag übernehmen.
Diese Leistung ist kostenfrei. Wir berechnen kein Honorar, keine Anzahlung und kein Erfolgshonorar — auch dann nicht, wenn kein Antrag gestellt, kein Zuschuss bewilligt oder kein Entwicklungsauftrag erteilt wird.
2 · Kein Rechtsanspruch
Die kostenfreie Vorbereitung ist eine freiwillige Leistung. Ein Anspruch darauf besteht nicht — weder durch eine Anfrage über das Kontaktformular noch durch ein geführtes Erstgespräch. Über die Aufnahme eines Vorhabens entscheiden wir nach fachlicher Eignung und verfügbarer Kapazität.
3 · Wann wir nicht tätig werden
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit nicht. Das ist Aufgabe der Bewilligungsstelle, und die beihilferechtliche Lage Ihres Unternehmens — etwa Ihr De-minimis-Kontingent — können und dürfen wir nicht beurteilen. Ist jedoch bereits im Erstgespräch erkennbar, dass die Grundvoraussetzungen des Programms nicht vorliegen oder das Vorhaben nicht in den Förderbereich passt, sagen wir Ihnen das und arbeiten nicht weiter. Das betrifft insbesondere:
- Unternehmen, die nach den Programmbedingungen nicht antragsberechtigt sind, etwa freiberuflich tätige Unternehmen, Kliniken, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, gemeinnützige oder steuerbefreite Einrichtungen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Unternehmen ohne Betriebsstätte in Bayern oder oberhalb der Größenkriterien des Programms
- Vorhaben, die sich bei näherer Betrachtung als Kauf und Einrichtung marktverfügbarer Standardsoftware darstellen. In diesem Fall weisen wir Sie auf den Standard-Digitalbonus hin, halten einen Plus-Antrag dafür aber für den falschen Weg.
- Vorhaben, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde
- Fälle, in denen die für eine belastbare Beschreibung notwendigen Auskünfte, Daten oder Unterlagen nicht bereitgestellt werden
Diese Zurückhaltung ist kein Vorbehalt zu Ihren Lasten. Eine Vorhabenbeschreibung, die einen Innovationsgehalt behauptet, den das Projekt nicht einlöst, nützt Ihnen nichts: Sie geht an eine Behörde und begründet einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln. Ihr Wert liegt darin, dass sie zutrifft.
4 · Kein Auftrag, kein Vorhabenbeginn
Weder Ihre Anfrage noch das Erstgespräch, noch die Übergabe der Vorhabenbeschreibung, noch die Übermittlung unseres Angebots begründen einen Entwicklungsauftrag oder eine Zahlungspflicht.
Ein Vertrag über die Umsetzung kommt erst zustande, wenn Sie uns die schriftliche Bestätigung des Antragseingangs beziehungsweise den Förderbescheid vorlegen und wir im Anschluss einen gesonderten Vertrag schließen.
Wir bitten Sie ausdrücklich, uns vorher keinen Auftrag zu erteilen — auch nicht mündlich, auch nicht als Teilauftrag und auch nicht als vorgezogenen Prototyp. Nach den Förderbedingungen gilt bereits die rechtsverbindliche Bestellung als Beginn des Vorhabens; sie kann den Zuschuss vollständig entfallen lassen.
5 · Was wir nicht leisten
Wir sind Ihr Technologiepartner, nicht Ihr Fördermittelberater. Wir füllen den Antrag nicht aus, korrespondieren nicht mit der Bewilligungsstelle, prüfen Ihre De-minimis-Lage nicht, bewerten keine steuerlichen oder rechtlichen Fragen und treffen keine Aussagen zur Bewilligungswahrscheinlichkeit — auch keine abgeschwächten.
6 · Ihre Mitwirkung und Verantwortung
Die Beschreibung entsteht auf Grundlage der Angaben, die Sie uns machen. Prüfen Sie das Dokument vor der Einreichung inhaltlich: Sie reichen es unter Ihrem Namen ein und tragen die Verantwortung für seine Richtigkeit. Den Antrag stellen Sie selbst — mit ELSTER-Organisationszertifikat, bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung und innerhalb des jeweils geöffneten Antragszeitraums.
7 · Angebot und Bindungsfrist
Unser Angebot ist ein Angebot mit Bindungsfrist — keine Bestellung und keine Absichtserklärung. Die Frist ist im Angebot genannt. Läuft sie ab, bevor eine Förderentscheidung vorliegt, stimmen wir eine Verlängerung mit Ihnen ab.
8 · Vertraulichkeit
Angaben zu Ihren Prozessen, Daten und Systemen behandeln wir vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vorbereitung Ihres Vorhabens. Auf Wunsch schließen wir vor dem Erstgespräch eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
9 · Sorgfalt und Gewähr
Wir erstellen die Vorhabenbeschreibung nach bestem fachlichem Wissen und beschreiben darin ausschließlich ein System, das wir auch tatsächlich umsetzen würden. Sie ist eine technische Arbeitshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.
Eine Gewähr dafür, dass ein Antrag bewilligt wird, ist mit ihr nicht verbunden und kann von uns nicht übernommen werden. Programmbedingungen, Fristen und Antragskontingente können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die Angaben der zuständigen staatlichen Stellen und deren Entscheidung im Einzelfall.
10 · Geltung und Stand
Es gilt die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Für künftige Anfragen können wir sie ändern.
Stand: September 2026.
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